Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma DieWebAG GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden, insofern in der Auftragsbestätigung kein Exklusivrecht vereinbart wurde.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per Email zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt:
Suchmaschinenoptimierung (SEO) konform zu den Vorgaben der Suchmaschinenbetreiber.
Insbesondere wird vereinbart:
- das Generieren von legalen Suchergebnissen bei Google für die in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannte Domain in der vereinbarten Höhe und vereinbarten Zeit. Bei den im Vertrag vereinbarten Links handelt es sich um keine Backlinks. Es werden Verlinkungen von anderen Seiten auf die Ziel-URL gesetzt.
- die Neueinstellung und Optimierung der Keywords und Linktexte im Quelltext, sowie das Einstellen des Google-Analytics-Tools und Webmaster-Tools (sofern vom Kunden gewünscht). Ebenso das Verifizieren Ihrer Website bei Google.
- Erstellung der Sitemap Ihrer Website nach den Richtlinien von Google.
- sowie die Übrigen in den Leistungspunkten der Auftragsbestätigung vereinbarten technischen Umsetzungen, sofern diese mit dem System/dem Konstrukt der Website kompatibel sind.
Auf Grund der zeitlich exakt abgestimmten technischen Umsetzungen im Zuge der Suchmaschinenoptimierung, wird für die Freigabe der Linkattribute, der Presseartikel sowie der Firmenbeschreibung für die Veröffentlichung im Web 2.0 eine Rückgabefrist von maximal 7 Werktagen nach Erhalt der jeweiligen Materialien vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist gilt als vereinbart, dass die zur Verfügung gestellten Materialien seitens des Auftraggebers (Kunde) als konform und zur Freigabe geeignet empfunden werden.
Um die technischen Arbeiten zeitnah erledigen zu können, müssen die ggf. herauszugebenden Zugangsdaten zur entsprechenden Webseite (FTP-Zugang und – sofern vorhanden - CMS-Zugang/Shop-Zugang) innerhalb von 15 Werktagen nach Vertragsabschluss zugestellt werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, werden die Optimierungen, die vorzunehmen sind, dokumentiert und mit den notwendigen Dateien versehen an den Auftraggeber gesendet.
Sollte nach Abgabe der Dokumentation doch noch eine erneute technische Bearbeitung durch DieWebAG gewünscht werden, so ist diese, dem Aufwand entsprechend, mit weiteren Kosten verbunden.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Sollte kein individueller Zeitpunkt vereinbart worden sein, beginnt die Vertragsarbeit mit Erhalt der unterschriebenen Auftragsbestätigung, wie in Punkt 3.1 geschilderten Form.
4.1.1 Sollten die für die Optimierung notwendigen, spezifischen Daten nicht innerhalb von 90 Tagen an den Dienstleister übermittelt werden, so beginnt der Dienstleister konform den Vorgaben der Suchmaschinenbetreiber mit den vertraglich aufgeschlüsselten Arbeiten und stellt diese in Form von Reports und Anleitungen dem Kunden zur Verfügung.
4.2 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal die Hälfte der im Vertag vereinbarten Gesamtsumme fällig.
4.3 Die Vergütung der Keywords für die Dauer der vereinbarten Tage unter der stetigen Positionierung der vereinbarten Plätze bei Google kann nach 24 Monaten ab Beginn der Zusammenarbeit zum Ende eines Monats jederzeit schriftlich gekündigt werden. Hingegen kann die vereinbarte monatliche Pflegepauschale mit einer Frist von 3 Monaten ab Beginn der Zusammenarbeit zum Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden.
4.3.1 Die vom Kunden in der Keyword-Liste übermittelten Keywords werden in Kombination mit den vom Kunden gewünschten Verben, Adjektiven, Adverbien und regionalen Bezügen in das Keyword-Tracking-System eingestellt, um die im Vertrag bezifferten Keywords und Long Tail Keywords (= Keyword Kombinationen) entsprechend vergüten zu können. Bei der Vergütung werden nur Keywords berechnet, die für den vereinbarten Zeitraum unter den Positionen 1-7 bei Google gelistet wurden und gegenüber Ihrer Anfangsposition (diese entspricht dem Tag der Übermittlung seitens des Kunden) stabilisiert bzw. im Ranking verbessert wurden. Eine nachträgliche Veränderung oder Entfernung der Keywords aus den Systemen sowie der Keywordvergütung ist nicht vorgesehen.
4.3.2 Die vom Kunden in der Keyword-Liste übermittelten Keywords werden über den vereinbarten Zeitraum von 24 Monaten nach den Richtlinien des Suchmaschinenbetreibers Google konform optimiert. Keywords, die auf Grund eines Verschuldens bzw. einer Aktion seitens des Seitenbetreibers aus dem Index gestrichen werden, werden weiterhin vergütet, wie gegenüber dem letzten messbaren Ergebnis (Abrechnung der einzelnen Keywords).
4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
4.4.1 Die in einzelnen Verträgen gesondert abgestimmte Geld-zurück-Garantie kann vertragskonform nach Ablauf des zur Verfügung stehenden Leistungszeitraums von 6 Monaten, mit einer Frist von 30 Tagen, schriftlich geltend gemacht werden. Die Geld-zurück-Garantie erlischt mit Ablauf dieser Frist.
4.4.2 Die für die im Vetrag vereinbarten Teilzahlungen erforderlichen Nachweise übermittelt DieWebAG dem Kunden in elektronischer Form mit Erhalt der Rechnung. Die Zahlung der jeweiligen Teilbeträge erfolgt seitens des Kunden nur dann, wenn dieser die Arbeiten geprüft und akzeptiert hat. Etwaige Ansprüche nach Prüfung und Freigabe der mit der Rechnung gestellten und vom Kunden bezahlten Umsetzungen im Zuge der Suchmaschinenoptimierung bestehen seitens des Kunden gegenüber dem Dienstleister nicht.
4.5 Sämtliche Zahlungen sind 3 Tage nach Rechnungsstellung mit 5% Skonto und 5 Tage ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
5. Leistungsumfang
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.1.1 Sofern es von Seiten Google Änderungen im Optimierungsbereich gibt, sind wir befugt, vertragsabweichende Arbeiten zu tätigen.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen in so fern neuerliche Ergebnisse seitens der von den Suchmaschinen zur Verfügung gestellten Werte bereitstehen.
5.3 Bei Veränderung der vom Dienstleister eingestellten Programme oder Tools innerhalb der Vertragslaufzeit oder bei Rückzug der Lastschrift innerhalb der Gewährleistungsfrist, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um je 6 (sechs) Monate. Ein erneuter Arbeitsaufwand wird pauschal mit der Hälfte der bis dato geleisteten und zu vergütendenLeistung in Rechnung gestellt.
5.4 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.5 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.6 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Erhalt der FTP Zugangsdaten bzw. mit der Übersendung der Daten an die im Impressum der jeweiligen Seite hinterlegten Email Adresse und endet nach Ablauf der 6 Monatsfrist. Eine Verlängerung um weitere 6 (sechs) Monate kann vom Dienstleister vorgenommen werden, sofern der Dienstleister dieses für notwendig erachtet, um die Optimierung nicht zu gefährden und stets konform der Richtlinie arbeiten zu können.
5.7 Von uns geschaltete Links werden in höchster Qualität unter branchenspezifischen Anlagen eingestellt und mit Keywords versehen. Als Nachweis gilt eine vollständige Liste mit nachprüfbaren Links. Sobald diese vollständig ausgeführt und nachvollziehbar sind, gilt dieser Vertragsbestandteil als erfüllt.
Das Google nicht immer alle Links anzeigt, welches durchaus mit technischen Obliegenheiten zu erklären ist, sind wir verpflichtet oben genannte Liste als Nachweis zu führen.
5.8 Um die Qualität unserer Leistungen gegenüber dem Marktgeschehen sichtbar zu machen, behalten wir uns vor auf der jeweiligen, bearbeitenden Website einen ausgehenden Link mit Verweis auf unsere Intenetseite zu setzen.
6. Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
7. Vertragsstrafe
Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit oder des Vertragsbruches oder der vorzeitigen Kündigung wegen schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens verpflichtet sich der Dienstleister, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 EUR zu zahlen.
8. Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Dienstleister zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
8.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
8.3 Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
8.4 Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist
der jeweilige Erfüllungsort.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Besteller ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.












