Unsere Leistungen auf einen Blick
  • Suchmaschinenoptimierung

    Alle Ratschläge helfen nichts, wenn durch eine Optimierung kein Erfolg erzielt wird. Aus diesem Grund arbeiten wir bei unserer Vorgehensweise stets erfolgsbasierend am Aufschwung Ihres Internetauftritts.

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  • Suchmaschinenmarketing

    Neben der Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist auch das Suchmaschinenmarketing (SEM). Unter SEM fällt z.B. Google Adwords oder Yahoo Marketing. Durch gezielte Adwords Kampagnen steigen Ihre Conversion Rates immens, d.h. die Zahl kaufwilliger Besucher auf Ihrer Internetseite erhöht sich maßgeblich. Wir analysieren die effektivität Ihrer Keywords um den höchst möglichen Erfolg bei geringen Aufwand für Sie zu erzielen.

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  • Google 2010

    Ein neues Jahr bringt stets Veränderungen mit sich, nur dieses Mal betrifft es durch die Suchmaschine Google uns alle.
    Auf Grund der gewachsenen Anforderungen der User an Suchmaschinen, muss nun auch Google seine Parameter zur Indizierung von Platzierungen nachbessern.

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  • Full - Service

    Als Ihr Premuim Partner im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), SEA, SEM und Public Relation sind wir stets für Sie da.

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  • Sozial Bookmarks

    Über einen Link oder Linkvorschlag von Ihnen würden wir uns sehr freuen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DIe Web AG

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma diewebag GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden, insofern in der Auftragsbestätigung kein Exklusievrecht vereinbart wurde.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per e-Mail zustande.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt:

Suchmaschinenoptimierung (SEO) konform zu den Vorgaben der Suchmaschinenbetreiber.

Insbesondere wird vereinbart:

  1. das Generieren von legalen Suchergebnissen bei Google für die in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannte Domain in der vereinbarten Höhe und vereinbarten Zeit.
  2. die Neueinstellung und Optimierung der Keywords und Linktexte im Quelltext, sowie das Einstellen des Google-Analytics-Tools und Webmaster-Tools. Ebenso das Verifizieren Ihrer Website bei Google.
  3. Erstellung der Sitemap Ihrer Website nach den Richtlinien von Google.
  4. sowie die Übrigen in den Leistungspunkten der Auftragsbestätigung vereinbarten technischen Ümsetzungen.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Sollte kein individueller Zeitpunkt vereinbart worden sein, beginnt die Vertagsarbeit mit erhalt der der unterschriebenen Auftragsbestätigung, wie in Punkt 3.1 geschilderten Form.

4.2 Dem Vertrag liegt keine vereinbarte Laufzeit zugrunde.

4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal die Hälfte der im Vertag vereinbarten Gesamtsumme fällig.

4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

4.5 Sämtliche Zahlungen sind 3 Tage nach Rechnungsstellung mit 5% Skonto und 5 Tage ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5. Leistungsumfang

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen in so fern neuerliche Ergebnisse seitens der von den Suchmaschinen zur Verfügung gestellten Werte bereitstehen.

5.3 Bei Veränderung der vom Dienstleister eingestellten Programme oder Tools innerhalb der Vertragslaufzeit oder bei Rückzug der Lastschrift innerhalb der Gewährleistungsfrist, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um je 6 (sechs) Monate. Ein erneuter Arbeitsaufwand wird pauschal mit der Hälfte der bis dato geleisteten und zu vergütendenLeistung in Rechnung gestellt.

5.4 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.5 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.6 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Erhalt der FTP Zugangsdaten bzw. mit der Übersendung der Daten an die im Impressum der jeweiligen Seite hinterlegten E-Mail Adresse und endet nach Ablauf der 6 Monatsfrist. Eine Verlängerung um weitere 6 (sechs) Monate kann von Dienstleister vorgenommen werden, sofern der Dienstleister dieses für notwendig erachtet, um die Optimierung nicht zu gefährden und stets konform der Richtlinie arbeiten zu können.

5.7 Von uns geschaltete Backlinks werden in höchster Qualität unter branchenspezifischen Anlagen eingestellt und mit Keywords versehen. Als Nachweis gilt eine vollständige Liste mit nachprüfbaren Links. Sobald diese vollständig ausgeführt und nachvollziehbar sind, gilt dieser Vertragsbestandteil als erfüllt.

Das Google nicht immer alle Links anzeigt, welches durchaus mit technischen Obliegenheiten zu erklären ist, sind wir verpflichtet oben genannte Liste als Nachweis zu führen.

5.8 Um die Qualität unserer Leistungen gegenüber dem Marktgeschehen sichtbar zu machen, behalten wir uns vor auf der jeweiligen, bearbeitenden Website einen ausgehenden Link mit Verweis auf unsere Intenetseite zu setzen.

6. Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

7. Vertragsstrafe

Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit oder des Vertragsbruches oder der vorzeitigen Kündigung wegen schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens verpflichtet sich der Dienstleister, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 EUR zu zahlen.

8. Haftung

8.1 Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Dienstleister zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

8.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

8.3 Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

8.4 Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9. Gerichtsstand

9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist
der jeweilige Erfüllungsort.


10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.

10.3 Der Besteller ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

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